Am 22. September ist Bundestagswahl. Sie sind in Deutschland gemeldet, aber am Wahltag nicht in ihrer Heimatgemeinde in Deutschland? Dann wählen Sie einfach per Briefwahl! Die können Sie ohne Angabe von Gründen beantragen.
Briefwahl können Sie bereits vor Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte beantragen. Der Weg ist ganz einfach!
- Sie erhalten bis zum 1. September Ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
- Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus.
- Senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde. Sie können den Antrag auch per Telefax oder E-Mail stellen.
- Anschließend erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zusammen mit einem Merkblatt zur Briefwahl per Post nach Hause.
- Füllen Sie die Wahlunterlagen aus. Die Rücksendung an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde übernimmt kostenlos die Deutsche Post AG.
Und wenn Sie keine Benachrichtigung erhalten haben?
Wenn Sie Ihre Benachrichtigung zur Wahl bis 14 Tage vor dem Wahltermin nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde.
Briefwahl für andere beantragen
Sie wollen den Antrag zur Briefwahl für eine andere Person stellen? Dann brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht. Mit ihr weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen.
Sie wollen die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) für eine andere Person abholen? Auch dazu brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht.
Auch innerhalb der Familie gilt: Eine schriftliche Vollmacht ist Pflicht.
Wichtig: Als bevollmächtigte Person dürfen Sie höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.
Wussten Sie schon …?
- Briefwahl können Sie schon vor Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte beantragen. Die hierzu notwendige Erteilung eines Wahlscheins kann ab dem 26. Juli 2013 erfolgen.
- Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich und direkt im Rathaus Ihrer Gemeinde oder Stadt beantragen. Sobald die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) gedruckt sind, können Sie diese auch dort persönlich abholen. Dieses wird voraussichtlich ab Mitte August der Fall sein. Sie erhalten dann auch Gelegenheit, gleich vor Ort Ihre Stimme abzugeben. Alles, was Sie brauchen, ist Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis.