Bundestag und Bundesrat stellen Wahlrecht für Deutsche im Ausland wieder her
Im Ausland lebende Deutsche sind künftig wieder wahlberechtigt, wenn sie entweder nach dem vollendeten 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik vertraut geworden und von ihnen betroffen sind.
Außerdem müssen selbstverständlich alle sonstigen Voraussetzungen des Wahlrechts vorliegen.