CDU-Verband Brüssel-Belgien asbl.

Wahlrecht für in Belgien lebende Deutsche für die Bundestagswahl 2017

Rechtzeitig Briefwahl oder Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen

Am 24. September 2017 findet die nächste Wahl zum Deutschen Bundestag statt. In Belgien lebenden Deutsche, die noch in Deutschland gemeldet sind, sollten rechtzeitig prüfen, ob sie Briefwahl beantragen möchten. In Belgien lebenden Deutsche, die nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, müssen bis spätestens zum 3. September (Eingang bei der zuständigen Gemeinde) die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

In allen aktuellen Umfragen liegt die Union deutlich vor der SPD. Eine schwarz-gelbe Mehrheit auf Bundesebene scheint in greifbarer Nähe zu liegen. Nicht nur aus den Erfahrungen der letzten Landtagswahlen wissen wir allerdings, dass Wahlen in den meisten Fällen erst auf den letzten Metern gewonnen oder verloren werden. Daher gilt es, bis zum letzten Tag für eine starke Union zu kämpfen.

Wichtig ist, dass jeder, der möchte, dass die Union die Bundestagswahl gewinnt und Angela Merkel Kanzlerin bleibt, tatsächlich an der Wahl teilnimmt und die Wahl nicht bereits als entschieden ansieht.

Sofern Sie noch in Deutschland mit einem Wohnsitz gemeldet sind, werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Falls Sie am 24. September nicht an Ihrem Wohnsitz in Deutschland sein können, denken Sie bitte daran, rechtzeitig die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde ihres Wohnsitzes zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 15. August 2017 verschickt. Sie können die Unterlagen ab dem 15. August 2017 auch persönlich bei der Wahldienststelle Ihrer Gemeinde in Deutschland abholen und auch gleich dort wählen.

Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Mehr zur Briefwahl finden Sie hier: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/briefwahl.html#967be3c2-d7a4-46c4-8d77-1784f3fce9f2

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Das erforderliche Formular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters zum Herunterladen: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Wichtig ist, dass Ihr Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens bis zum 3. September bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein muss. Die Frist kann nicht verlängert werden!

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Mit dem Wahlschein werden Ihnen automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt.

Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, wenn sie

·      entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

·      wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.