Bundeshaushalt 2010
mit der notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushalts stehen wir vor einer haushalts- und finanzpolitischen Herausforderung, für die es in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland kein Beispiel gibt. Neben der angestrebten zügigen Wiedereinhaltung des 3 %-Defizitkrite- riums des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes erfordert insbe-sondere die zwingende Einhaltung der neuen Schuldenregel des Grund-gesetzes eine Reduzierung des strukturellen Defizits im Bundeshaushalt um rund 60 Mrd. € in gleichbleibenden Abbauschritten bis zum Jahr 2016.
Mit den parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2010 gehen wir einen ersten wichtigen Schritt zur Bewältigung dieser großen haus-halts- und finanzpolitischen Herausforderung. Dabei bitte ich Sie herzlich um Ihre Unterstützung im Rahmen Ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs.
Da das Haushaltsgesetz 2010 aufgrund der Bundestagswahlen erst im Laufe des Jahres 2010 verkündet werden kann, gilt bis zu diesem Zeit-punkt die vorläufige Haushaltsführung, die gemäß Artikel 111 GG starken Restriktionen unterliegt. Die parlamentarischen Beratungen zum Bundes-haushalt 2010 sollen daher so zügig abgeschlossen werden, dass die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch im April 2010 erfolgen kann. Die 2./3. Lesung zum Bundeshaushalt 2010 ist bereits für die 11. KW vorgesehen. Mit der schnellstmöglichen Beendigung der vorläufigen Haushalts-führung unterstützen wir eine effektive und rasche Umsetzung der im Bundeshaushalt 2010 vorgesehenen konjunkturstützenden Maßnahmen.
Die außergewöhnliche Kürze der parlamentarischen Beratungszeit erfordert einen straffen Ablauf der anstehenden Beratungen. Der vorgesehene Ab-laufplan der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2010 im Haushaltsaus-schuss ist zu Ihrer Information als Anlage beigefügt. Die Facharbeitsgruppen werden gebeten, inhaltliche Aspekte ihres Einzelplans bei Bedarf bereits vor den Berichterstattergesprächen mit den jeweils zuständigen Berichterstattern der Arbeitsgruppen Haushalt der Koalition zu erörtern, damit ggf. diese Aspekte bereits im Berichterstattergespräch entsprechend berücksichtigt werden können. Im Sinne einer einheitlichen Außendarstellung der Koalition wird erwartet, dass Anträge zum Bundeshaushalt im Fachausschuss nur nach vorheriger Abstimmung und im Einvernehmen mit den Arbeitsgruppen Haushalt der Koalition gestellt werden.
Die Höhe der Nettokreditaufnahme mit 85,8 Mrd. €, die der historischen Finanz- und Wirtschaftskrise geschuldet ist, bildet die absolute Obergrenze für das Haushaltsjahr 2010. Mit Blick auf die Einhaltung der Schuldenregel im Grundgesetz und des dadurch erforderlichen Konsolidierungsvolumens ab dem Haushalt 2011 muss es jedoch auch bereits in diesem Jahr unser gemeinsames Ziel sein, die Nettokreditaufnahme – wo möglich – in den Haushaltsberatungen weiter zu senken. Einnahmen und Ausgaben sind daher in jedem Einzelplan kritisch auf den Prüfstand zu stellen, um mög-lichst zusätzliche Einsparpotentiale zu erwirtschaften. Maßnahmen mit zusätzlichen Haushaltsbelastungen auf der Einnahmen- oder auf der Aus-gabenseite sind dagegen dauerhaft im gleichen Politikbereich gegenzufinanzieren. Zur Vermeidung künftiger Vorbelastungen gilt dies ausdrücklich auch für die Ausbringung von überjährig wirkenden Ver-pflichtungsermächtigungen. Erhöhungen der Ausgaben oder Reduzierungen der Einnahmen eines Einzelplans kommen im Hinblick auf das vorrangige Konsolidierungsziel des Bundeshaushalts nicht in Betracht.
Zur Verbesserung der Qualität des Haushalts sind Möglichkeiten zur Stärkung investiver Ausgaben gegen entsprechende Umschichtungen aus dem konsumtiven Bereich in möglichst großem Umfang zu suchen und zu nutzen. Die Stärkung der Investitionen bildet die Grundlage für ein stabiles Wirtschaftswachstum in der Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Richter
Vorsitzender CDU Brüssel-Belgien